Hinweise zum Verhalten bei Bestattungen
aufgrund Auftretens des neuartigen Coronavirus
Aufgrund von § 54 Infektionsschutzgesetz ergeht folgender Hinweis:
Alle Leichenhäuser und Trauerhallen werden ab sofort geschlossen.
Bestattungen du?rfen ausschließlich unter Beachtung folgender Kriterien durchgefu?hrt werden:
1. Die Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Familienkreis (Verwandte ersten und zweiten Grades).
2. Die Teilnehmerzahl beträgt exklusive der Bestattungsmitarbeiter und ggf. des Pfarrers max. 15 Personen.
3. Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,5m zueinander einzuhalten.
4. Eine Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse oder in sonstiger Weise hat zu unterbleiben.
5. Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig.
6. Erd- und Urnenbestattungen du?rfen nur noch am Grab durchgefu?hrt werden.
7. Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.
8. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grabe sowie am aufgebahrten Sarg nicht zulässig.
9. Persönliche Beileidsbekundungen sind zu unterlassen.
10. Das Requiem ist zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Regensburg, den 23.03.2020